Klienten mit einer Suchterkrankung (vordergründig Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit). Komorbiditäten mit anderen psychiatrischen Erkrankungen sind möglich
Wenn der Wille zu einer abstinenten Lebensführung gegeben ist
Nach einer abgeschlossenen Therapie (Reha) und anschließender Adaption
Nach einer abgeschlossenen Soziotherapie
Mindestens 6 Monate Abstinenz
Wenn eine Kostenübernahme des zuständigen Bezirks gesichert ist
Nach erfolgreichem Probewohnen
Wenn das Mindestalter von 21 Jahren erreicht ist
Wenn keine schwere körperliche Behinderung und keine Pflegebedürftigkeit vorliegt (Häuser sind nicht barrierefrei)
Wenn kein akuter psychiatrischer Behandlungsbedarf besteht (z. B. Suizidalität, Fremdgefährdung)
Wenn die Fähigkeit zu einer selbstständigen Haushaltsführung gegeben ist
Bei verbindlicher Bereitschaft zur Teilnahme an tagesstrukturierenden Maßnahmen (bei ALG-II-Bezug, Berentung o. ä.)
Wenn keine offenen Strafverfahren anhängig sind (Sexualstraftäter können nicht